Hallo.
ich habe eine Frage, wenn ich 100% Nanny bin bei einer Familie von morgens bis abends, verdiene brutto z.B.
4400.- wir dann mir noch etwas abgezogen da ich bei Ihnen Mittagesse?
In der Broschüre Hausdienstarbeit AHV/IV wird die Entlöhnung
(Geld- und Narurallohn) als AHVIV pflichtig angegeben. Auf der Seite www.nannyverein.ch/index.php/informationen/arbeitsbedingungen findest du den Link zu dieser Broschüre. Einfach bis fast nach unten scrollen. Das lässt sich also leider nicht anders regeln.
Ja, das ist korrekt. Essen ist gehört zum Naturallohn. Der muss eigentlich auf dem Lohnausweis ausgewiesen werden. Es gibt aber festgelegte Beträge für Frühstück, Mittagessen, Abendessen... Natürlich einfach, das was du dort auch wirklich beziehst. Bist du im Monatslohn, dann kann dir der entspsrechende Monatsansatz abgezogen werden. Es gibt dazu eine Broschüre auf www.nannyverein.ch/index.php/informationen/arbeitsbedingungen bis fast nach unten scrollen da findest du einen Link zu Hausdienstarbeit AHV/IV.
Vielen ist dies nicht bekannt ist aber von Rechten.
Je nachdem wie es im Arbeitsvertrag geregelt ist. Grundsätzliche darf der Arbeitgeber für das Essen welches er bereit stellt / verkauft etwas verlangen. Das kann aber im Arbeitsvertrag auch anders geregelt sein. Gerade im Nanny-Umfeld ist das durchaus üblich.